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   BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59   

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https://dejure.org/1960,3161
BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59 (https://dejure.org/1960,3161)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1960 - I ZR 21/59 (https://dejure.org/1960,3161)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1960 - I ZR 21/59 (https://dejure.org/1960,3161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rabattrechtliche Beurteilung der Veräußerung einer Ware an einen "Kontrollkäufer" - Verantwortlichkeit für die Abwicklung eines Teilzahlungsgeschäfts - Gesetzgeberischer Zweck des Begriffs "Letztverbraucher" - Gewährung eines "Preisnachlasses" nach dem Rabattgesetz ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59
    Die Rechtsgültigkeit des Rabattgesetzes vom 25. November 1933 unterliegt, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. GRUR 1958, 487 = NJW 1958, 1140 - Antibiotica), keinen Bedenken.

    Die gesetzliche Regelung verfolgt nicht den Zweck, Preisunterbietungen schlechthin zu verhindern; sie bindet vielmehr nur den Verteiler der letzten Wirtschaftsstufe an die von ihm selbst angekündigten oder allgemein geforderten Preise (BGH GRUR 1958, 487; Hanseatisches Oberlandesgericht a.a.O.).

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59
    Sie entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der in Fällen dieser Art nicht nur der eigentliche Verletzer, sondern auch derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, der durch seine Einflußnahme zum Eintritt des gesetzwidrigen Erfolges, dessen Verhinderung in seiner Macht gestanden hätte, maßgebend beigetragen hat (s. u.a. BGH 14, 163 - Constanze II; BGH 17, 291 - Magnettonband).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts entspricht dem für das gesamte Wettbewerbsrecht und in besonderen auch für das Rabatt- und Zugaberecht anerkannten Grundsatz, daß ein Unterlassungsanspruch nicht nur gegeben ist, wenn bereits eine vollendete Rechtsverletzung begangen worden ist, sondern auch, wenn eine bisher noch nicht verwirklichte Rechtsverletzung drohend bevorsteht (RGZ 101, 138, 340; 104, 376; BGH 2, 394; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg in WRP 1958, 29; Reimer/Krieger, § 12 RabG Anm. 1 i.V.m. § 2 Zugabeverordnung Anm. 9 ff).
  • BGH, 24.11.1952 - III ZR 164/51

    Amtshaftung für agent provocateur

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59
    Verhält es sich so, dann ist - anders als in dem Falle der Entscheidung in BGH 8, 83, 86, auf den sich die Beklagte beruft, der jedoch einen in dieser Beziehung wesentlich abweichenden Sachverhalt zum Gegenstand hat - für die Annahme einer strafbaren Anstiftung kein Raum (s. u.a. Leipziger Komm. § 48 Anm. 2 d).
  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56

    Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59
    Im übrigen kommt es nicht darauf ans wie der Unternehmer seine Preisankündigung verstanden wissen will, sondern darauf, wie sie von den angesprochenen Verkehrskreisen tatsächlich verstanden wird (BGH 27, 369 = NJW 1958, 1349).
  • RG, 30.05.1922 - II 269/21

    Unterlassungsklage im Warenzeichenrecht

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 21/59
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts entspricht dem für das gesamte Wettbewerbsrecht und in besonderen auch für das Rabatt- und Zugaberecht anerkannten Grundsatz, daß ein Unterlassungsanspruch nicht nur gegeben ist, wenn bereits eine vollendete Rechtsverletzung begangen worden ist, sondern auch, wenn eine bisher noch nicht verwirklichte Rechtsverletzung drohend bevorsteht (RGZ 101, 138, 340; 104, 376; BGH 2, 394; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg in WRP 1958, 29; Reimer/Krieger, § 12 RabG Anm. 1 i.V.m. § 2 Zugabeverordnung Anm. 9 ff).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Im "Hausverbot"-Urteil (GRUR 1966, 564) hatte ein Einzelhändler gegen den Hersteller eines Markenartikels und dessen Angestellte, Vertreter und Beauftragte ein Hausverbot ausgesprochen, nachdem der Hersteller durch Testkäufe überprüft hatte, ob Kunden des Einzelhändlers statt der verlangten Markenware andere Waren (ohne Aufklärung) unterschoben wurden (wegen der Zulässigkeit solcher Kontrollmaßnahmen vgl. auch BGHZ 40, 135, 141 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 29. März 1960 - I ZR 21/59 - Rabattverstöße; BGH GRUR 1965, 607 - Funkmietwagen).
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

    Dementsprechend hat schon der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem nicht veröffentlichten, eine Zuwiderhandlung gegen das Rabattgesetz betreffenden Urteil vom 29. März 1960 (I ZR 21/59) ausgeführt, das im Geschäftsleben nicht selten angewandte Mittel des Kontrollkaufs sei nur dann als sittenwidrig anzusehen, wenn die Umstände des Falles hierzu besonderen Anlaß gäben, etwa, wenn der Wettbewerber, ohne hinreichende Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Rechtsverletzung zu haben, lediglich die Absicht verfolge, den Mitbewerber "hineinzulegen"; dasselbe kann der Fall sein, wenn der Kontrollkäufer den Mitbewerber durch Anwendung besonderer Mittel dazu bringt, ihm die Ware unter dem gebundenen Preise zu verkaufen.

    Verhält der Kontrollkäufer sich aber - wovon im vorliegenden Falle auszugehen ist - wie der Durchschnittskäufer, dann verstößt der Kontrollkauf nicht gegen die guten Sitten; insbesondere kann darin in diesem Falle auch nicht etwa eine widerrechtliche Teilnahme an dem vom Einzelhändler begangenen Rechtsverstoß gesehen werden, so daß es nicht gerechtfertigt ist, ihn als "agent provocateur" zu bezeichnen (ebenso BGH vom 29. März 1960, I ZR 21/59; ÖstOGH MuW 1929, 401).

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